
Rathausquartier Eschweiler: Land NRW zieht Konsequenzen
Die Stadt Eschweiler muss ab dem 1. Januar der StädteRegion Aachen Bauvorhaben, für die Befreiungen von bestehenden Bauplänen nötig sind, vorab zur Überprüfung vorlegen. Das fordert das Landesbauministerium in einem entsprechenden Erlass.
Hintergrund sind die rechtswidrigen Genehmigungen der Stadt Eschweiler für das umstrittene Rathausquartier und die Sonderunterkünfte in der Hüttenstraße.
Das neue Verfahren ist vom Land für zwei Jahre vorgeschrieben worden. Für die Bürger ändert sich dadurch nichts, sie stellen Bauanträge weiter wie gewohnt bei der Stadt Eschweiler.
Anhand der Unterlagen entscheidet die StädteRegion, welche Vorhaben im Detail überprüft werden. Befreiungen, die nicht tiefergehend geprüft werden müssen, gehen umgehend an die Stadt Eschweiler zurück, damit die beantragen Genehmigungen ohne Zeitverzug erteilt werden können.
Die StädteRegion Aachen muss das Land NRW halbjährlich über die Ergebnisse der Überprüfungen unterrichten.
Veröffentlicht: Freitag, 23.12.2022 05:54