Räumungsverfügung bestätigt

Das Protestcamp im Hambacher Forst auf einer privaten Wiese muss geräumt werden.

Das hat am Freitag das Aachener Verwaltungsgericht entschieden. Es hat die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November für rechtmäßig erklärt.

Demnach müssen dort die Wohnwagen, Lehmhütten, Küchen und ähnliches weg und es dürfen keine neuen baulichen Anlagen errichtet werden.

Geklagt gegen die Räumungsverfügung hat der Eigentümer des Grundstücks, der es den Protestierenden im Hambacher Forst überlässt und sich schon länger gegen die Räumung wehrt. Er könne sich aber nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, um das Bauverbot im Außenbereich zu umgehen. Denn geschützt sei nur die friedliche Versammlung ohne Waffen, so das Aachener Verwaltungsgericht. Davon könne angesichts regelmäßiger gewalttätiger Aktionen und Straftaten keine Rede sein.

Die Polizei habe zwischen 2015 und 2018 knapp 1.700 politisch motivierte Straftaten erfasst; von Oktober 2018 bis Januar 2019 habe es 1.500 Polizeieinsätze im Hambacher Forst gegeben. Im August 2018 habe es laut einer Strafanzeige Angriffe mit Molotow-Cocktails auf Polizeibeamte gegeben, dazu sei "An jedem Baum, da hängt ein Strick, dort bricht für jeden Bullen das Genick" gerufen worden. Die Staatsanwaltschaft ermittle deswegen.

Vor diesem Hintergrund sei der Dauerprotestveranstaltung der Waldbesetzer, zu denen auch die Bewohner des Wiesencamps auf dem besagten Grundstück gehörten, der friedliche Charakter abzusprechen.

Das Wiesencamp ist eine Art Stützpunkt für die Protestbewegung mit Duschen, Solaranlage und Werkstatt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Weitere Meldungen