Prozesse gegen das Bistum Aachen
Veröffentlicht: Dienstag, 14.05.2024 07:03

(Update)
In drei Zivilprozessen wegen sexueller Gewalt durch katholische Geistliche hat am Dienstag das Aachener Landgericht jeweils eine
gütliche Einigung durch Zahlung einer Vergleichssumme angeregt.
Demnach soll das Bistum Aachen in den einzelnen Fällen 110.000 Euro, 100.000 Euro sowie in einem weiteren Fall zwischen 20.000 und 25.000 Euro zahlen.
Die drei Missbrauchs-Opfer haben das Bistum auf Zahlung von teils mehreren Hunderttausend Euro verklagt. Sie haben schon in unterschiedlicher Höhe Gelder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten.
Das Gericht verwies darauf, dass mit der Beilegung lange Verfahren durch die Gerichtsinstanzen vermieden würden. Außerdem werde die Bewertung einer möglichen Verjährung der Jahrzehnte zurückliegenden Fälle und weitere strittige Fragen umgangen. Allerdings solle es nach einer gütlichen Einigung keine weiteren Ansprüche geben. "Dann muss Feierabend sein", keine weiteren Ansprüche sollten folgen, so der Vorsitzende Richter Uwe Meiendresch.
Die Prozessparteien sollen jetzt schriftlich Stellung nehmen.
Es handele sich um drei typische Fälle, sagte der Richter.
In einem Fall ging es um langjährigen sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen in den 1970er Jahren. Die beschriebenen Taten läsen sich "ungeheuerlich und abscheulich", erklärte der Richter. Der 60-jährige Kläger konnte nur abgehakt und kaum verständlich sprechen.
In einem zweiten Fall ging es um einen gravierenden Missbrauch an einem damals 17-Jährigen im Jahr 1990. Der Kläger war am Dienstag nicht selbst vor Gericht, sondern durch seine Anwältin vertreten.
Der dritte Kläger war als Messdiener missbraucht worden. Die etwa 200 Fälle hätten sich in den 1960er Jahren im Pfarrhaus, im Auto des Kaplans und auf Urlaubsreisen ereignet. Der Kläger ist auch Mitglied im Betroffenenrat im Bistum Aachen, der unabhängig vom Bistum arbeitet. "Die meisten wollen Frieden", sagt der Mann über die Betroffenen. Er erklärte sich noch im Gerichtssaal zur vorgeschlagenen gütlichen Beilegung bereit, falls auch das Bistum zustimme.