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Protestcamp in Viersen darf stattfinden
© Antenne AC
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Protestcamp in Viersen darf stattfinden

Das Protestcamp für die Massenblockade im Rheinischen Revier über Fronleichnam darf in Viersen errichtet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Damit lehnte es eine Beschwerde der Polizei Aachen gegen einen Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Aachen ab. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden. Die Polizei Aachen muss das Protestcamp begleiten.

Veröffentlicht: Montag, 17.06.2019 16:39

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