
Pornodreh zu Recht verboten
Die Dreharbeiten für einen Porno im April 2018 hat die Stadt Aachen zu Recht verboten.
Das hat am Dienstagmittag das Aachener Verwaltungsgericht geurteilt.
Geklagt hat der Produzent, der in dem Kino an der Heinrichsallee mit Amateurdarstellern drehen wollte. Die sollten für ihre Teilnahme 60 Euro bezahlen und im Gegenzug später eine Downloadberechtigung für die Filme erhalten.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten - und dafür nicht die laut Prostituiertenschutzgesetz erforderliche Erlaubnis beantragt.
Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich.
Veröffentlicht: Dienstag, 21.01.2020 06:46
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