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Polizei darf nachträglich ablehnen
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53,3 Prozent aller 1,23 Millionen Straftaten konnte die Polizei in NRW aufklären.
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Polizei darf nachträglich ablehnen

Bei Zweifel an der Eignung darf die Polizei Bewerber nachträglich ablehnen. Das hat am Donnerstag (08.10.) das hat Aachener Verwaltungsgericht entschieden. Hintergrund ist der Fall eines 19-jährigen Heinsbergers der bereits 2019 eine Zusage bei der Polizei erhalten hat. Im August dieses Jahrs war ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung bekannt geworden. Wegen der Zweifel an der charakterlichen Eignung hat die Polizei ihn nachträglich abgelehnt. Der 19-jährige hat mit einem Eilverfahren versucht gegen die Ablehnung vorzugehen. Der Antrag ist jedoch ohne Erfolg geblieben. Gegen den Beschluss kann er noch Beschwerde einlegen.

 

Veröffentlicht: Donnerstag, 08.10.2020 13:37

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