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Pflegeheime dürfen Besucher zurückweisen
Pflegeheime dürfen Besucher zurückweisen, wenn diese einen Schnelltest verweigern. Das hat das Verwaltungsgerichts Aachen am Mittwoch entschieden und damit dem Eilantrag eines Pflegeheims aus Würselen stattgegeben. Eine bis zum 20. Dezember geltenden Fassung sah bisher vor, dass einem Besucher, aus diesem Grund, nicht der Besuch verweigert werden darf. Das Pflegeheim aus Würselen berief jedoch auf die Aussage des Robert-Koch-Instituts, die eine Testpflicht für Besucher einer Pflegeeinrichtung ausdrücklich empfehlen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 24.12.2020 05:37
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