
Pension der Oberbürgermeisterin sorgt für Diskussionen
Update 11.4.22: Die kleine "Affäre" um die erhöhten Pensions-Ansprüche von Aachens Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen ist geklärt. Obwohl der Stadtrat sich zu spät damit befasst hat, bestehen Keupens Ansprüche zu Recht, hat die Kölner Bezirksregierung mitgeteilt.
(ursprüngliche Meldung:)
Die künftige Pension von Aachens Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen sorgt weiterhin für Diskussionen bei den Fraktionen im Aachener Stadtrat.
Dabei geht es darum, dass Beamte auf Zeit laut neuem Landesgesetz nach einer Amtszeit von 8 Jahren einen Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt haben. Da Bürgermeister diese Amtszeit nur bei einer Wiederwahl erreichen, werden vorherige Tätigkeiten oder Ausbildungen die bei der Ausübung des Amtes helfen, als sogenannte ruhegehaltsfähige Dienstzeiten angerechnet.
Die künftige Pension von Oberbürgermeisterin Keupen hatte der Rat letzte Woche beschlossen. Das hätte aber laut Gesetz drei Monate nach der Wahl passieren müssen. Darüber waren die Fraktionen zuvor nach eigenen Angaben nicht informiert worden. Sie erwarten jetzt eine vollständige Aufklärung. Unter anderem durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbehörde.
Veröffentlicht: Freitag, 08.04.2022 06:36