OVG Münster: Krachparade keine Versammlung
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.09.2025 15:45

Es bleibt dabei - die Aachener Krachparade, die am Samstag als Tanzdemo für kulturelle Freiräume hätte stattfinden sollen, ist auch vom Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW nicht mehr als solche anerkannt worden.
Die Richter in Münster haben somit die Ansicht des Aachener Verwaltungsgerichts bestätigt, dass bei dem Event inzwischen der Unterhaltungscharakter im Vordergrund steht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Simon Jentgens, der Veranstalter der Krachparade, hat Antenne AC gesagt, er sei schockiert über die Entscheidung. Dies sei aber nur der Beschluss im Eilverfahren - bei einem späteren Prozess werde das Thema nochmal gerichtlich aufgearbeitet - und da sei er "guter Dinge".
Für Samstag plant er jetzt eine Ersatz-Demo, bei der die politischen Forderungen beibehalten werden, außerdem will man gegen den Beschluss des OVG protestieren. Einzelheiten dazu will man nach internen Besprechungen noch mitteilen.
Die Infos des OVG Münster:
"Mit seiner Parade will der Veranstalter für das Schaffen und Erhalten kultureller Freiräume in Aachen werben. Laut Anmeldung sind etwa 3.000 Teilnehmer zu erwarten. Die Parade soll - wie schon in den Vorjahren - mit zehn bis fünfzehn Lautsprecherwagen, von denen elektronische Musik abgespielt wird, zu der die Teilnehmer tanzen, auf einer rund 10 km langen Strecke durch das Stadtgebiet von Aachen ziehen und mit einer Abschlusskundgebung am Tivoli Stadion enden.
Das Polizeipräsidium Aachen hat durch Bescheid festgestellt, dass diese Veranstaltung keine Versammlung sei.
Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Anmelders hat das Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte beim Oberverwaltungsgericht jetzt keinen Erfolg.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt:
Aus der Perspektive eines durchschnittlichen Betrachters vor Ort stehen bei der geplanten Parade erwartungsgemäß der Unterhaltungscharakter als Tanz- und Musikveranstaltung im Vordergrund. Bei den 2023 und 2024 durchgeführten „Krachparaden“ kam den Veranstaltungselementen, die nicht auf eine öffentliche Meinungsbildung zielten, ein deutliches Übergewicht zu. Menschen tanzten ausgelassen zu Musik und konsumierten Alkohol, wohingegen auf ein Versammlungsmotto hinweisende Plakate, Banner oder Flyer kaum mitgeführt wurden. Vom Veranstalter angemeldete Redebeiträge fanden darüber hinaus entweder gar nicht oder deutlich kürzer als angemeldet statt. Dass die diesjährige „Krachparade“ wesentlich anders abliefe, ist auch unter Berücksichtigung des vom Veranstalter mehrfach geänderten Ablaufkonzepts nicht zu erwarten. Soweit dieses abermals eine regelmäßige Unterbrechung des Umzugs für Redebeiträge vorsieht, wurden derlei Angaben in der Vergangenheit nicht zuverlässig umgesetzt. Auch ist nicht ersichtlich, dass der Veranstalter in der Lage wäre, das zu erwartende Verhalten zumindest eines Großteils der Teilnehmer entscheidend in die Richtung der öffentlichen Meinungskundgabe zu lenken. Aufgrund des „Eventcharakters“ vergangener Veranstaltungen ist vielmehr anzunehmen, dass zahlreiche Personen erneut mit dem Ziel anreisen werden, sich zu vergnügen. Die zwischen 20.00 und 22.00 Uhr vorgesehene Abschlusskundgebung, die als Podiumsdiskussion und offene Fragerunde nunmehr ohne Musikbeiträge stattfinden soll, führt ebenfalls zu keiner anderen Bewertung. Das hierzu vorgelegte Konzept des Veranstalters, dass die Einladung von Vertretern der Kommunalpolitik vorsieht, bleibt mangels erkennbarer verbindlicher Zusagen vage. Zudem wäre es nicht geeignet, den zu erwartenden Vergnügungs- und Spaßcharakter des Umzugs abzuändern. Denn die Kundgebung soll erst erfolgen, nachdem die Teilnehmer bereits über sechs Stunden zwischen 14.00 und 20.00 Uhr die etwa 10 km lange Umzugstrecke absolviert haben. Nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass - wie in den vergangenen Jahren - durch zahlreiche Teilnehmer nicht unerheblicher Konsum jedenfalls von Alkohol vorauszusehen ist, kann ein die Gesamtveranstaltung noch wesentlich prägender Einfluss von der förmlich angepassten Abschlusskundgebung nicht mehr ernstlich erwartbar ausgehen. Das Hauptgeschehen der Veranstaltung ist und bleibt der Umzug mit Tanz und Musik. - Der Beschluss ist unanfechtbar." (Aktenzeichen: 15 B 986/25 (I. Instanz: VG Aachen, 6 L 722/25))"