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Onlinerechner für Dezember-Entlastung beim Gas
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Onlinerechner für Dezember-Entlastung beim Gas

Veröffentlicht: Dienstag, 13.12.2022 06:03

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Gaskunden können jetzt mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale ihre genaue Dezember-Entlastung ermitteln.

Dafür müssen sie nur ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen. Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September prognostiziert hatte.

Zusätzlich bekommt man den anteiligen Grundpreis für Dezember erstattet.

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Weitere Infos der Verbraucherzentrale NRW:

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Was müssen Verbraucher:innen bei der Nutzung des interaktiven Online-Rechners beachten?

Möchten Verbraucher:innen wissen, wie ihre persönliche Dezember-Entlastung beim Gasabschlag ausfällt, müssen sie nur ihre letzte Jahresabrechnung bereithalten und ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen. Falls Mieter:innen die aktuellen Bruttopreis nicht wissen, können sie diesen bei ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin in Erfahrung bringen. Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Zusätzlich bekommt man den anteiligen Grundpreis für Dezember erstattet.

Worauf sollten Verbraucher:innen bei der Dezember-Entlastung noch achten?

Erfolgt die monatliche Zahlung des Gasabschlags per Einzugsermächtigung, bucht der Energieversorger den Betrag nicht ab oder überweist den gleichen Beitrag. Verbraucher:innen sollten jetzt kontrollieren, ob die Abbuchung für Dezember tatsächlich ausgesetzt wurde oder ob sie eine Gutschrift vom Anbieter erhalten haben. Ist der Energieversorger nicht tätig geworden, ist dieser schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Verbraucher:innen, die per Dauerauftrag oder per monatlicher Überweisung ihren Gasabschlag zahlen, müssen die Zahlung für Dezember nicht vornehmen. Wenn Sie dennoch überweisen, bekommen sie die Entlastung mit der Jahresrechnung im kommenden Jahr gutgeschrieben. Mieter:innen ohne eigenen Gasliefervertrag erhalten die Entlastung in der Regel erst mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. In Ausnahmefällen kann aber auch schon eine Entlastung im Dezember erfolgen.

Warum wird die aktuelle Dezember-Entlastung bei Gas in bestimmten Fällen nicht dem rechnerisch korrekten Abschlag entsprechen?

Die Übernahme des diesjährigen Dezemberabschlags ist eine kurzfristige staatliche Maßnahme in der Energiekrise. Die Berechnung des korrekten Entlastungsbetrags erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, so dass Energieversorger erst mit der nächsten Jahresrechnung den genauen Entlastungsbeitrag für den Dezember 2022 ermitteln. Ist der aktuelle Dezember-Abschlag zu hoch bemessen und die tatsächliche Entlastung ist geringer, müssen Verbraucher:innen eventuell nachzahlen. Ist der derzeitige Monatsabschlag für Gas zu niedrig angesetzt, wird der Anbieter bei der nächsten Jahresrechnung entsprechend ein Guthaben auszahlen.

Ausführliche Informationen und Beratungsangebote zur Energiekrise finden sich hier.




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