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NL-Heuvelland weiter zu
© Veiligheidsregio Zuid-Limburg
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NL-Heuvelland weiter zu

Vor einer Woche haben unsere niederländischen Nachbarn das Heuvelland für Tagestouristen bis einschließlich 15.4. geschlossen - jetzt haben sie die Maßnahme verlängert.

Laut einer ersten Bilanz der Behörden haben die Maßnahmen funktioniert. Nur sehr wenige Menschen hätten Orte wie Vaals, Lemiers, Gulpen, oder Valkenburg angesteuert – anders als noch am Wochenende vor Ostern. Auch an den Grenzübergängen sei es ruhig geblieben.

Inzwischen hat man zwar die Anzahl der Kontrollpunkte verringert, die Behörden behalten sich allerdings vor, situativ ihre Kontrollen wieder hochzufahren. Grundsätzlich sollen wir Deutsche weiterhin aber von touristischen Ausflügen ins südlimburgische Hügelland absehen.

Das Ganze gilt jetzt bis vorerst Dienstag, 28. April.

Die Einwohner selbst in Süd-Limburg müssen so weit wie möglich zu Hause bleiben. Auch niederländische Tagestouristen sollen möglichst nicht das Heuvelland ansteuern.

Seit Beginn der Osterferien werden deutsche Autofahrer an der Landesgrenze zu den Niederlanden auch mit dem Schild „Reise nicht notwendig? Bleiben Sie bitte zuhause!“ empfangen.

In den kompletten Niederlanden gilt grundsätzlich bis zum 28. April:

•        alle Restaurants, Bars, Terrassen sind geschlossen;

•        alle Sportvereine, Fitnesscenter, Saunen, Kasinos, Vergnügungshallen und Sexeinrichtungen sind geschlossen;

•        öffentliche Orte wie Museen, Konzerthallen, Theater und Sportclubs sind geschlossen;

•        alle Veranstaltungen, für die eine Genehmigungspflicht aufgehoben wurde (diese Maßnahme gilt sogar bis zum 1. Juni) sind annulliert worden.

Darüber hinaus sind in den Niederlanden Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Menschen eineinhalb Meter voneinander entfernt sind. Viele Geschäfte haben daher beschlossen, zu schließen, und viele Märkte wurden gestrichen. Für den öffentlichen Verkehr gelten angepasste Fahrpläne. Bei Nichtbeachtung der angeordneten Maßnahmen – vor allem bei Nicht-Einhalten der Abstände - kann es zu polizeilichen oder kommunalen Maßnahmen kommen: Die Geldstrafe für Erwachsene beträgt 390 Euro, die für Minderjährige 95 Euro.

Veröffentlicht: Donnerstag, 16.04.2020 12:42

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