
NGG will Ende der „Wildwest-Zustände" bei Fleischunternehmen
Die Gewerkschaft NGG Nahrung-Genuss-Gaststätten in Aachen fordert ein Ende der „Wildwest-Zustände" in der Fleischbranche.
Die hiesigen Abgeordneten sollen dem geplanten Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zustimmen.
Die Corona-Ausbrüche in mehreren Unternehmen hätten gezeigt, wohin die Missstände führen können. Für die überwiegend osteuropäischen Beschäftigten in Subunternehmen seien extreme Arbeitsbelastung, Lohn-Prellerei und Unterbringung in abrissreifen Wohnungen seit Jahren an der Tagesordnung.
Das geplante „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ könne die Fleischbranche zugleich stärken: Laut der Arbeitsagentur sie die Zahl der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe im Regierungsbezirk Köln innerhalb von 20 Jahren um 59 Prozent gesunken. Von 496 Betrieben im Jahr 1999 gebe es heute nur noch 202. Diese Konzentration habe dazu geführt, dass reguläre Stellen verloren gingen und Arbeiten an Subunternehmen ausgelagert wurden – "zu prekären Bedingungen“. Die Zahl sozialversicherungspflichtiger Fleisch-Jobs sei im Regierungsbezirk innerhalb von 20 Jahren um 13 Prozent zurückgegangen, während die reguläre Beschäftigung in allen Branchen insgesamt um 26 Prozent gestiegen sei.
„Mit Hilfe des neuen Gesetzes müssen jetzt die Stammbelegschaften wieder aufgebaut und die Mitbestimmung müsse gestärkt werden. Das führe zu höheren Löhnen. Sozialabgaben und Steuereinnahmen“, heißt es von der NGG.
Laut dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Leiharbeit in Fleischbetrieben mit mehr als 49 Personen verboten werden. In den vergangenen Jahren seien alle Versuche gescheitert, die Branche zum Umdenken zu bewegen – weder durch freiwillige Selbstverpflichtungen und selbst mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft nicht. Das Verbot sei überfällig.
Die Gewerkschaft warnt allerdings vor Tricksereien. Unternehmen dürften nicht versuchen, das Gesetz durch neu gegründete Tochtergesellschaften oder andere Schlupflöcher zu umgehen: Vom Schlachten bis zum Verpacken – alle Arbeitsschritte in der Fleischproduktion müssten von Beschäftigten erledigt werden, die direkt beim Unternehmen angestellt sind.
Das Gesetz zum Verbot von Leiharbeit und Werkvertrag sei der erste Schritt. Danach brauche man als zweiten Schritt einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in den rund 7.700 Unternehmen der Branche gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen absichere.
Das Argument von Lobbyverbänden, die Fleischbranche sei auf Werkverträge und Leiharbeit angewiesen, um Auftragsspitzen etwa zur Grillsaison abzufedern, überzeuge nicht. Möglich wären beispielsweise auch befristete Arbeitsverträge. Und Arbeitszeiten ließen sich per Tarifvertrag und Arbeitszeitkonten regeln – wie das auch in anderen Bereichen der Lebensmittelbranche seit langem üblich sei.
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.09.2020 08:52