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NGG: Weihnachtsgeld-Zahlung prüfen!
© NGG Aachen
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NGG: Weihnachtsgeld-Zahlung prüfen!

Veröffentlicht: Mittwoch, 07.02.2024 09:40

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Weil im Gastgewerbe etliche Chefs offenbar gerne vergessen, das Weihnachtsgeld zu zahlen, rät die Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) den Beschäftigten hier in der StädteRegion, sich die Jahreslohnabrechnung genau anzusehen.

Fehlendes Weihnachtsgeld könne man jetzt noch bis Ende Februar nachfordern.

Für Tim Lösch, den Geschäftsführer der NGG Aachen, sind die „Weihnachtsgeld-Muffel“ unter den Gastro-Arbeitgebern ein jährliches Dauerärgernis. Das gelte gerade für kleinere Betriebe.

Lösch: „Eigentlich muss das Weihnachtsgeld mit der letzten November-Auszahlung auf dem Gehaltskonto auftauchen. All diejenigen, die die Sonderzahlung im letzten Jahr nicht bekommen haben, sollten sich schleunigst bei ihrem Chef melden. Am besten schriftlich und spätestens bis zum 29. Februar. Danach verfällt der Anspruch und das Geld ist endgültig futsch“, so der NGG-Geschäftsführer.

Die NGG hofft, dass sich möglichst viele in den kommenden Wochen gegen die „Weihnachtsgeld-Prellerei“ wehren. „Denn Weihnachtsgeld hängt nicht vom guten Willen des Chefs ab, es ist das gute Recht der Beschäftigten. Es steht jedem, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet, ein halber Monatslohn als Weihnachtsgeld zu – vom Koch bis zur Kellnerin und vom Housekeeping bis zum Nachtportier an der Rezeption“, so Lösch.

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