NGG rät zu Weihnachtsgeld-Check
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.12.2024 11:37

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hier in der StädteRegion Aachen empfiehlt Beschäftigten einen "Weihnachtsgeld-Check".
Denn es gebe immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal nicht zahlen - auch wenn das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag zugesichert wurde. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gingen oft leer aus, heißt es.
Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahlt, hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe.
Konkret weist die NGG Aachen auf Bäckereien in der Städteregion hin: „In Betrieben der Bäcker-Innung haben alle – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt bei einer Vollzeitkraft zwischen 250 und 550 Euro – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet.“
Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. Beschäftigte der nordrhein-westfälischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien gehen laut der NGG mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause.
Grundsätzlich ist das Weihnachtsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben. In Betrieben mit Tarifvertrag gibt es für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld - im Schnitt bekomme es aber nur gut die Hälfte (52 Prozent), gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.