NGG: Mindestlohn muss bei 15 Euro liegen
Veröffentlicht: Dienstag, 17.09.2024 12:57

Ein höherer Mindestlohn von 14 Euro würde hier in der StädteRegion Aachen den Lohn in rund 41.400 Jobs verbessern.
Darauf weist die Gewerkschaft NGG in Aachen hin.
Etwa 17.300 Menschen arbeiten momentan in unserer Region für den gesetzlichen Mindestlohn und verdienen somit 12,41 Euro pro Stunde (laut einer Arbeitsmarkt-Untersuchung des Pestel-Instituts). Der Mindestlohn wird in 14 Prozent aller Jobs in der Städteregion bezahlt.
Die NGG gehört zu denen, die einen höheren gesetzlichen Mindestlohn fordern. „Es arbeiten zu viele Menschen zum Niedriglohn. Das muss sich ändern. Ziel muss es sein, die Jobs in der Städteregion Aachen aus dem Lohnkeller zu holen. Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“, sagt Tim Lösch, der Geschäftsführer der NGG Aachen.
Rückenwind komme dabei auch vom Kanzler: Immerhin habe sich Olaf Scholz für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn stark gemacht. „Wenn’s nach dem Kanzler geht, dann soll das unterste Lohnniveau in zwei Schritten steigen – zunächst auf 14 Euro und dann auf 15 Euro pro Stunde“, so Lösch weiter. Die Erhöhung des Mindestlohns sei für die NGG das „entscheidende Signal für mehr Lohngerechtigkeit“.
Sollte der Mindestlohn auf 15 Euro pro Stunde steigen, würden in der Städteregion Aachen sogar die Beschäftigten in rund 55.100 Jobs profitieren und er würde ihnen „zum Teil deutlich vollere Lohntüten bescheren“.
Der NGG Aachen gehe es bei der Forderung nach einem höheren Mindestlohn nicht um „Lohn-Lotterie“. Ziel sei, die Menschen vor Armut zu schützen: „Der gesetzliche Mindestlohn muss reichen, um davon bei einer Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Vor allem ohne dabei auf Bürgergeld als staatliche Unterstützung angewiesen zu sein“, macht Lösch deutlich. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdiene, müsse – immer auf einen Vollzeit-Job bezogen – am Monatsende mindestens 60 Prozent von dem Geld verdienen, das die Gesamtbevölkerung als mittleres Einkommen zur Verfügung hat. Das sehe EU-Recht vor.
Ab Januar wird der Mindestlohn „um nur 41 Cent auf 12,82 Euro steigen“, so die NGG. Das habe die Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften im Sommer 2023 so beschlossen. „Dabei müsste er eigentlich schon jetzt in Deutschland bei rund 14 Euro liegen", sagt Tim Lösch. Das gehe klar aus der EU-Mindestlohnrichtlinie hervor. „Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn der Bundesarbeitsminister die Mindestlohnkommission auffordert, die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen“, so der NGG-Geschäftsführer.
Nach europäischen Vorgaben müsse der Mindestlohn aktuell nicht nur bei rund 14 Euro, sondern bald schon bei mindestens 15 Euro liegen. Außerdem gebe die EU-Richtlinie der Bundesregierung eine weitere wichtige Hausaufgabe mit auf den Weg: „Sie muss für eine Erhöhung der Tarifbindung sorgen. Also dafür, dass mehr Menschen von einem Tarifvertrag profitieren. Auch das muss die Ampel in Berlin dringend anpacken“, so Lösch.