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NGG empfiehlt, Urlaubsgeld zu überprüfen
© NGG Aachen
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NGG empfiehlt, Urlaubsgeld zu überprüfen

Jetzt im Sommer steht für viele der erste Sommerurlaub nach zweieinhalb Jahren Pandemie an - und die Gewerkschaft NGG rät zum „Urlaubsgeld-Check“.

Rund 13.900 Menschen sind hier in der Städteregion Aachen im Lebensmittel- und Gastgewerbe beschäftigt. Sie haben zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie beispielsweise der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk – ist die Extra-Zahlung tariflich geregelt. Laut der NGG Aachen beläuft sich die Sonderzahlung in NRW meist auf ein halbes Monatseinkommen. Der tarifliche Urlaubsanspruch ist in der Branche mit 30 Tagen überdurchschnittlich.

Eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung des DGB zeige, dass Beschäftigte, die nach Tarifvertrag arbeiten, beim Urlaubsgeld deutlich bessere Karten haben. 74 Prozent von ihnen erhalten aktuell die Sonderzahlung, in Betrieben ohne Tarifbindung sind es nur 36 Prozent. Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Auch bei der Höhe der Extra-Zahlung sind Tarif-Beschäftigte meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage.

„Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, sich jetzt über das Urlaubsgeld im eigenen Betrieb zu informieren“, sagt Diana Hafke, die Chefin der NGG-Region Aachen. Besonders Azubis sowie Teilzeit- und Minijobber sollten einen „Urlaubsgeld-Check“ machen. Beschäftigte mit weniger Wochenstunden bekommen das Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt. Wer leer ausgehe, soll sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich nach Ansicht der NGG niemand nehmen lassen - gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen vielen eine echte Erholung gefehlt hat.“

Veröffentlicht: Dienstag, 07.06.2022 08:25

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