
NGG: Bessere Bedingungen für Mini-Jobber, aber...
Wegen des zum neuen Jahr gestiegenen Mindestlohns müssen Minijobber jetzt weniger für ihren 450-Euro-Job arbeiten - und zwar höchstens zehneinhalb Stunden.
Laut der Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) betrifft das hier in der Region rund 36.800 Menschen, 3.430 von ihnen arbeiten in der Gastronomie.
Der neue Mindestlohn beträgt jetzt 9,82 Euro pro Stunde. Wenn die Bundesregierung ihn wie angekündigt nochmal auf 12 Euro und die Verdienstgrenze auf 520 Euro pro Monat anhebt, müssen Minijobber nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten.
Allerdings bestehe dann auch die Gefahr, dass Minijobs damit immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen, so die NGG. Und Minijobs bieten keine Kranken-, keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung sowie in der Regel auch keine Einzahlung in die Rentenkasse.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Trotzdem gibt es, so die Gewerkschaft, eine Art „Mindest-Ausbildungsvergütung“. Seit Januar muss jeder Azubi mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr verdienen, 690 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Jahr.
Veröffentlicht: Freitag, 07.01.2022 09:17