
Neue Regeln bei Kinderbetreuung für Schlüsselpersonen
Ab Montag gilt in Nordrhein-Westfalen und damit auch in der Städteregion eine Neuregelung zur Kinderbetreuung. Um einen Anspruch auf Betreuung zu bekommen, reicht es nach dem neuen Erlass jetzt schon aus, wenn ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeitet. Eltern müssen sich mit der Bescheinigung ihres Arbeitsgebers direkt an die jeweilige Schul- oder Kitaleitung wenden. Bisher war es so, dass beide Elternteile z.B. im Krankenhaus, der Lebensmittelversorgung oder bei der Polizei arbeiten mussten, um eine Betreuung für ihr Kind zu bekommen. Das Betreuungsangebot für diese Kinder wird auch auf Wochenenden und die Osterferien ausgedehnt. Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das jeweilige Jugendamt.
Veröffentlicht: Montag, 23.03.2020 05:37