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Mutmaßlicher Reichsbürger darf nicht weiter im nuklearen JEN-Bereich arbeiten
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Mutmaßlicher Reichsbürger darf nicht weiter im nuklearen JEN-Bereich arbeiten

Ein mutmaßlicher Reichsbürger darf nicht weiter im nuklearen Bereich der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Da der Mann in der Vergangenheit den sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis als Reichsbürger beantrag hat, sei nicht sicher, ob er sich an die bestehenden gesetzlichen Vorschriften halten werde, lautete die Begründung des Richters. Außerdem habe der Kläger nicht die erforderliche atomrechtliche Zulassung, um in dem Bereich arbeiten zu dürfen. Der Mann hatte geklagt, weil ihm aufgrund seiner Angehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung gekündigt wurde.

Veröffentlicht: Montag, 28.10.2019 14:34

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