
© SYMBOLBILD | Ralf Gosch - stock.adobe.com
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Mieterschutzverordnung: Ohne Aachen
Wenn ab 1. Juli die neue Mieterschutzverordnung der NRW-Landesregierung in Kraft tritt, bleibt die Stadt Aachen außen vor.
Darauf haben am Dienstag der DGB, der Mieterschutzverein, die AWO und die SPD hingewiesen.
Denn für Aachen gelte die neue Verordnung nicht, weil ein Gutachten den Wohnungsmarkt hier als entspannt ansehe. Das hänge auch mit statistischen Ungenauigkeiten zusammen, die durch den Zusammenschluss von Stadt und Städteregion zustande gekommen seien.
Tausende Aachener Mieter stünden somit ab Juli ohne Mietpreisbremse, ohne Kündigungssperrfrist und ohne Kappungsgrenze da.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.06.2020 14:07
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