Anzeige
Mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung
© Pixabay
Teilen: mail

Mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung

Im vergangenen Jahr hat es in NRW 14,1 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung gegeben. In der Städteregion Aachen haben die Jugendämter im Rahmen ihres Schutzauftrags in rund 1600 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das hat das Landesamt für Statistik mitgeteilt. Bei 170 Fällen handelte es sich um eine akute Kindeswohlgefährdung. Die Fälle werden den Jugendämtern oft durch Pflegepersonen in Kindertageseinrichtungen, von Verwandten der Kinder oder der Polizei gemeldet.

Veröffentlicht: Montag, 13.07.2020 10:22

Anzeige
Anzeige
Anzeige