
In der Städteregion Aachen profitieren rund 56.800 Mini-Jobber ab Januar vom höheren Mindestlohn.
Der Mindestlohan steigt um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde - und Mini-Jobber dürfen dann bis zu 603 Euro monatlich verdienen – 47 Euro mehr als bisher.
Die Gewerkschaft NGG Aachen fordert, Mini-Jobber nicht als Beschäftigte zweiter Klasse zu behandeln. Wer gleiche Arbeit leistet, verdiene den gleichen Stundenlohn – und auch Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung sowie Zuschläge, so Aachens NGG-Geschäftsführer Tim Lösch.
Besonders in Gastronomie und Handel sind Mini-Jobs weit verbreitet - allein 7.030 gibt es in der Gastroonomie hier bei uns.
Die NGG kritisiert, dass Mini-Jobs oft reguläre Stellen verdrängen und fordert eine vollständige Sozialversicherungspflicht ab der ersten Arbeitsstunde.
Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und der Gastronomie bei der NGG Aachen unter Telefon (0241) 946 74 – 0 oder per Mail an region.aachen@ngg.net.