
Maskenpflicht und zum Teil 2G auf Aachener Weihnachtsmarkt
In einer Woche öffnet der Aachener Weihnachtsmarkt. Und jetzt haben Stadt und Organisatoren die Regeln wegen der steigenden Infektionszahlen verschärft.
Wer vor Ort essen und trinken will, kann das nur als genesener oder geimpfter Mensch. In Verweilzonen der Gastronomiebereiche gilt eine strikte 2G-Regel, weil dort kein Mindestabstand eingehalten werden kann. Ein negativer Coronatest reicht in dem Fall nicht aus.
Grundsätzlich gilt für den Weihnachtsmarktbesuch aber die 3G-Regel und die Maske muss getragen werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Vor Ort wird es stichprobenartige Kontrollen geben.
Keinen Testnachweis benötigen entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung:
- Kinder bis einschließlich 6 Jahren
- Kinder und Jugendliche von 7 bis einschließlich 15 Jahren, die eine Schule in Deutschland besuchen – mit Altersnachweis (z.B. Ausweis, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Gesundheitskarte, etc.)
- Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren unter Vorlage eines deutschen Schülerausweises oder eines anderen Schulnachweises (z.B. Schulzeugnis, Schulbescheinigung, etc.)
Alle Regeln findet ihr auch HIER.
Veröffentlicht: Freitag, 12.11.2021 05:52