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Maskenpflicht in NL-Bussen und -Bahnen anders
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Maskenpflicht in NL-Bussen und -Bahnen anders

Maskenpflicht in Bussen und Bahnen herrscht bei unseren Nachbarn in den Niederlanden bald auch - und zwar ab 1.6. und für alle ab dem 13. Lebensjahr.

Allerdings gibt es Unterschiede zu unseren Regeln, teilt der Aachener Verkehrsverbund (AVV) mit.

So wird in den Niederlanden das Tragen eines Schals oder Halstuchs als Mund-Nasen-Schutz nicht geduldet. An den Bahnhöfen und Haltestellen muss dagegen kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, allerdings sind die anderthalb Meter Sicherheitsabstand einzuhalten.

Die Regeln gelten auch für die ASEAG-Linien 25, 33, 34 und 44 sowie die West-Linie SB 3, wenn sie auf den niederländischen Abschnitten unterwegs sind.

Ab 1. Juni verkehren außerdem der RE 18 wieder durchgängig zwischen Aachen und Maastricht - und die Buslinie 350 im Viertelstundentakt zwischen beiden Städten.

Auf den deutschen Streckenabschnitten gilt dann die deutsche Regelung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Bei Verstößen in den Niederlanden droht ein Bußgeld von bis zu 95 Euro.

Veröffentlicht: Mittwoch, 27.05.2020 08:27

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