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Maske oder Visier?
Die Stadt Aachen weist darauf hin, dass Beschäftigte in der Gastronomie eine vollständige Mund-Nasen-Schutzmaske tragen müssen - ein transparentes Visier, das das Gesicht bedeckt, reicht nicht.
Ein Ordnungsamtsmitarbeiter habe leider einem Aachener Gastronom diesbezüglich eine falsche Auskunft gegeben - und das habe zu einer größeren Verwirrung geführt.
In der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ der aktuellen Coronaschutzverordnung sei aber zu lesen, dass Gastronomie-Beschäftigte mit Kontakt zu Gästen weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Das gelte auch für weitere Bereiche wie Beherbergungsbetriebe, Friseure, Kosmetikstudios oder Massage.
Veröffentlicht: Mittwoch, 03.06.2020 12:06
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