
Martinsumzüge wieder erlaubt
In diesem Herbst sind im Gegensatz zum Vorjahr wieder Martinsumzüge erlaubt - und in der Stadt Aachen laufen die Vorbereitungen bei Schulen, Kitas, Kirchen und Vereinen.
Dabei ist sich nach der aktuellen Coronaschutzverordnung zu richten, die zunächst noch bis 29. Oktober gilt. Demnach gibt es keinerlei Beschränkungen bei Veranstaltungen zu St. Martin im Freien, solange nicht mehr als 2500 Personen teilnehmen, teilt die Stadt mit.
Größere Martinsumzüge dürfen nur mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) besucht werden. Darauf müssen die Veranstalter auch hinweisen und das überprüfen.
Außerdem sind Martinszüge mit über 500 aktiv teilnehmenden Personen sind laut Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig.
Veröffentlicht: Donnerstag, 14.10.2021 12:13