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Mahnwachen-Verlegung durch Polizei ist rechtens
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Mahnwachen-Verlegung durch Polizei ist rechtens

In zwei Eilverfahren hat das Aachener Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden, dass die Aachener Polizei zwei Mahnwachen gegen die Räumung von Lützerath hat örtlich verlegen dürfen.

Konkret ist es um die Mahnwachen „Keine Räumung von Lützerath“ und „Die Kirchen(n) im Dorf lassen“ gegangen, die ursprünglich auf RWE-Gelände stattfinden sollen.

Bei den Örtlichkeiten handelt es sich laut dem Gerichtsbeschluss nicht oder nicht mehr um private Flächen, die allen offenstehen. Außerdem gelte in Lützerath seit dem 10. Januar das Aufenthalts- und Betretungsverbot des Kreises Heinsberg.

Die Verlegung durch die Polizei auf den neuen Mahnwachen-Standort zwischen der Verwallung des Tagebaugeländes und der L12 in Sichtweite Lützeraths ist demnach verhältnismäßig.

Gegen diese Beschlüsse sind noch Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Veröffentlicht: Donnerstag, 12.01.2023 14:07

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