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Lebensmittelrechtliche Verstöße dürfen gemeldet werden
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Lebensmittelrechtliche Verstöße dürfen gemeldet werden

Lebensmittelrechtliche Verstöße eines Dürener Lebensmittelmarktes dürfen auf einer Internetplattform für Lebensmitteltransparenz veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Der Kreis Düren hatte die Verstöße auf einer solchen Plattform öffentlich gemacht. Eine schwangere Kundin des Lebensmittelmarktes war schwer erkrankt, nachdem sie mit Bakterien verunreinigtes Hähnchenfleisch von dort gegessen hatte. Sie verlor ihre Zwillinge. Der Lebensmittelmarkt hatte geklagt, weil die Mängel nach eigenen Angaben beseitigt worden wären. Laut Gericht sei ein Lebensmittel in Verkehr gebracht worden, das für den Verzehr durch Menschen ungeeignet gewesen sei. Bei dieser Sachlage sei der Kreis Düren zur Veröffentlichung verpflichtet.

Veröffentlicht: Montag, 28.02.2022 12:44

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