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Kurioser Prozess um Langzeitstudenten
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Kurioser Prozess um Langzeitstudenten

Ein nicht mehr ganz junger RWTH-Student hat für einen kuriosen Prozess am Aachener Verwaltungsgericht gesorgt.

Der Mann ist Jahrgang 1970 und inzwischen im 59. Semester. Er hat geklagt, weil er beim Kurs "Schwimmen Leistungsstufe 4" nicht hat mitmachen dürfen, obwohl er Träger des Deutschen Schwimmabzeichens in Silber und Gold ist.

Für den Kurs verlangt die Uni von den Teilnehmern, dass sie die drei Schwimmstile Brust, Kraul und Rücken komplett beherrschen.

Beide Parteien haben sich schließlich vor Gericht darauf geeinigt, dass der Mann den laufenden Kurs doch bis zum Ende besuchen darf - und die RWTH die Zulassungsvoraussetzungen neu und transparent regelt.

Auf dieser Grundlage hat man von einem Ortstermin am Beckenrand einschließlich Vorschwimmen des Antragstellers verzichtet... ;-)

Veröffentlicht: Freitag, 24.01.2020 12:59

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