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Kurioser Fall: Kein rechtlicher Schutz vor Vergesslichkeit
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Kurioser Fall: Kein rechtlicher Schutz vor Vergesslichkeit

Es gibt keinen rechtlichen Schutz vor Vergesslichkeit - das hat das Oberlandesgericht Köln jetzt festgestellt. In dem Fall geht es um eine Frau aus Würselen.

An einem Bürgersteig hat eine Sperrholzplatte direkt an einem Fenster gelehnt, um provisorisch Wasser aus einer defekten Regenrinne abzuleiten. Das hat die Frau auch zuerst gesehen. Dann hat sie allerdings eine Passantin vorbeigelassen, sich mit ihr unterhalten und darüber die Sperrholzplatte wieder vergessen.

Deswegen ist sie schließlich darüber gestolpert - und hat sich den den Arm gebrochen.

Vor Gericht hat sie mindestens 9500 Euro Schmerzensgeld von der Hauseigentümerin gefordert.

Das Landgericht Aachen hat die Klage zurückgewiesen - und das Oberlandesgericht Köln hat jetzt in zweiter Instanz deutlich gemacht, dass es ebenso urteilen würde. Daraufhin hat die Frau die Klage zurückgezogen. Das OLG ist der Auffassung, dass die Klägerin zwar ein «Unglück» erlitten habe, sie könne der Beklagten aber kein «Unrecht» vorhalten. Auch Vergesslichkeit - die in diesem Fall auch kaum glaubhaft sei - könne sie nicht anführen.

Veröffentlicht: Dienstag, 12.05.2020 10:05

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