
Kurioser Fall am Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Mannes aus dem Kreis Düren abgelehnt, der gegen seinen Führerscheinentzug vorgehen wollte. Er hatte letztes Jahr im Dezember mit über zwei Promille im Blut mit seinem E-Bike einen Unfall verursacht. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Mann ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Ein Gutachten hatte ergeben, dass er regelmäßig zu viel Alkohol trinkt - das konnte durch eine Haarprobe aus dem Bart des Mannes nachgewiesen werden. Der Mann widerum behauptet, dass er seine Barthaare regelmäßig mit Haarwassern behandeln lässt, die Alkohol enthalten. Dieses Argument hat die Richter aber nicht überzeugt. Der Mann kann noch beim OVG Münster Beschwerde einlegen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.12.2019 06:01