
Kriegs- und Energiemehrkosten werden in Haushalten isoliert
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.09.2022 05:36
Städteregionsrat Tim Grüttemeier begrüßt die Entscheidung des Landes NRW, auch Kriegs- und Energiemehrkosten in den kommunalen Haushalten zu isolieren.
Denn auf die ohnehin stark strapazierten Haushalte der Kommunen kämen weitere enorme Kosten zu. Alleine die „Corona-Isolierung“ seit 2020 machten im Haushalt der StädteRegion einen zweistelligen Millionenbetrag aus, so Grüttemeier.
Kriegsbedingte Kosten können demnach aktuell nur grob geschätzt werden.
Im Bereich Soziales stehen dafür rund 5 Millionen Euro im Entwurf des Haushalts 2023, die mangels anderer Finanzierungsmöglichkeiten per Umlage durch die Kommunen finanziert werden müssten. Darin sind die erheblichen Mehraufwendungen für die Beheizung und Beleuchtung eigener Liegenschaften noch nicht enthalten.
Mit der Entscheidung des Landes werde der Druck von den Kommunen genommen, die Bürger durch Steuererhöhungen noch stärker zu belasten.
Weitere Informationen der StädteRegion Aachen zu dem Thema
Infolge des seit Februar andauernden Krieges in der Ukraine kommen auf die ohnehin stark strapazierten Haushalte der Kommunen weitere enorme Kosten zu: Neben den notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Personen stehen nunmehr die Kosten der Energieversorgung im Fokus der Hauptverwaltungsbeamten. Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hat deshalb mit Erleichterung auf die Initiative der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, reagiert: „Die Ministerin hat angekündigt, die Isolierung coronabedingter Belastungen nicht nur über den bisher geplanten Zeitraum (2025) zu verlängern, sondern dieses Instrument auf die kriegsbedingten Belastungen auszuweiten. Damit wird der Druck von den Kommunen genommen, Bürgerinnen und Bürger durch Umlageerhöhungen auf der Ebene der Kreise und daraus resultierenden Steuererhöhungen auf der kommunalen Ebene noch stärker zu belasten.“
Um die kommunalen Haushalte auch nach 2022 tragfähig zu halten und so ihre Handlungsfähigkeit sicherzustellen, werden die Gemeinden und Gemeindeverbände die in ihren Haushalten zu erwartenden pandemie- und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen auch in den Jahren 2023 bis 2025 haushaltsrechtlich isolieren.
Die vom Land geplante Änderung des sogenannten NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz soll dazu führen, dass diese unvorhersehbaren Aufwendungen dann in kalkulierbaren Raten von jeweils zwei Prozent des Gesamtbetrages zurückgeführt werden sollen. Die jährliche Abschreibung über 50 Jahre soll beginnen, sobald sich die Belastungen normalisiert haben. Derzeit geht das Land davon aus, dass das erst ab dem Jahr 2027 möglich sein wird.
„Die Isolierung der Kosten verschafft den Kommunen unter dem Eindruck der krisenbedingten Belastungen die nötige Luft zum Atmen“, so Grüttemeier. „Alle müssen sich selbst hinterfragen, wo Energieeinsparungen möglich sind. Wir werden die Krise nur dann erfolgreich bewältigen, wenn sich alle mit guten Ideen einbringen.“