
Krankenhäuser: Auch Ungeimpfte dürfen wieder rein mit Test
Die Krankenhäuser in der StädteRegion erlauben ab Samstag (9.4.22) auch Ungeimpften den Besuch, teilen die Corona-Krisenstäbe hier bei uns mit.
Dann ist ein negativer Corona-Test grundsätzlich verpflichtend für Besucher, Patienten und Mitarbeiter - ohne Ausnahme für Genesene, Geimpfte oder Geboosterte.
Damit wird die bisher geltende „2G plus Test“-Regelung - also Zugang nur für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem Test - durch eine allgemeine Testerfordernis für alle ersetzt.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in den Krankenhäusern.
Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein, ein Bürgertest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Kinder bis sechs sind von der Testpflicht ausgenommen.
Je Patient*in sind weiterhin maximal zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich. Notaufnahmen sind davon nicht betroffen.
Veröffentlicht: Freitag, 08.04.2022 08:49