
Klage gegen NSU- und Loveparade-Anwalt aus Eschweiler
Ein 52 Jahre alter Rechtsanwalt aus Eschweiler wird sich am Aachener Landgericht verantworten müssen, weil ihm Straftaten im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit in den NSU- und Loveparade-Verfahren zur Last gelegt werden.
Die Anklage gegen den Mann ist am Montag zugelassen worden, das Verfahren beginnt am 7. August.
Dem Anwalt werden Betrug, versuchter Betrug, Urkundenfälschung und Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides statt, zum Teil in Form der Beihilfe, vorgeworfen.
Konkret soll der Mann gezielt ein nicht existentes Opfer des Kölner Nagelbombenanschlags 2004 vertreten und dafür zu Unrecht über 200.000 Euro kassiert haben. Das Geld habe es bisher auch nicht vollständig zurückgezahlt, heißt es. Dabei soll den Anwalt auch bewusst gewesen sein, dass von ihm vorgelegte Unterlagen ein anderer Nebenkläger gefälscht hat.
Darüber hinaus soll er im Namen der nicht existenten Geschädigten durch bewusste Täuschung vom Bundesamt für Justiz zu Unrecht eine pauschale Härteleistung als Opfer eines extremistischen Übergriffs in Höhe von 5.000 Euro bezogen haben.
Desweiteren soll der Angeklagte – allerdings erfolglos – versucht haben, als Nebenklagevertreter ein vermeintliches Opfer des Unglücks bei der Loveparade in Duisburg im Sommer 2010 zu vertreten. Er soll auch gewusst haben, dass der Betroffene wahrheitswidrig ein Krankheitsbild vorgeschoben und es als Folge der Geschehnisse der Loveparade im Jahr 2010 ausgegeben hat. Als die Staatsanwaltschaft Duisburg aussagekräftige ärztliche Belege zum Nachweis der Betroffenheit einforderte, soll der Angeklagte die Mutter und die Schwester des Betroffenen aufgefordert haben, mit von ihm vorformulierten eidesstattlichen Versicherungen die unzutreffenden Angaben zu dem Gesundheitszustand zu bestätigen.
Außerdem wird dem Anwalt zur Last gelegt, ein im November 2014 übernommenes Mandat ohne Zustimmung seiner Mandantin an einen Rechtsanwalt aus Köln weitergegeben zu haben. Der wiederum soll im Januar 2015 die Zulassung der Nebenklage im Loveparade-Verfahren vor dem Landgericht Duisburg beantragt haben, um hieraus öffentliche
Gelder zu erzielen. Das Mandat soll aber im Oktober 2015 niedergelegt worden sein, ohne dass die Nebenklage vorher zugelassen worden wäre.
Veröffentlicht: Montag, 20.07.2020 12:10