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Klage gegen Maskenpflicht erfolgreich
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Klage gegen Maskenpflicht erfolgreich

Das Aachener Verwaltungsgericht hat jetzt einem Kläger Recht gegeben, der sich gegen die Maskenpflicht in Grünanlagen und Parks gewehrt hatte.

In der Corona-Schutzverordnung sei festgeschrieben, dass eine Maske nur dort getragen werden muss, wo viele Menschen aufeinandertreffen und nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann, heißt es vom Gericht. Das sei in Parkanlagen nicht der Fall.

Die Stadt Aachen hatte am Donnerstag neue Regeln in Bezug auf die Maskenpflicht aufgestellt. Seit dem muss eine Alltagsmaske nicht mehr nur in der Innenstadt, sondern auch in Grünanalgen und Parks getragen werden.

Das Gericht weist darauf hin, dass nur die Grünflächen Gegenstand des Verfahrens waren und nicht die Innenstadt. Außerdem darf für die Zeit des laufenden Verfahrens nur der Kläger die Maskenpflicht in den Grünanlagen und Parks aussetzen.

Veröffentlicht: Samstag, 24.04.2021 04:34

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