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Keine preußische Staatsangehörigkeit
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Keine preußische Staatsangehörigkeit

Das Aachener Verwaltungsgericht hat am Freitag einem Rechtsanwalt aus dem Kreis Heinsberg nicht wie gewünscht bestätigt, dass er die Staatsangehörigkeit des "Bundesstaates Königreich Preußen" besitzt.

Und auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat ihm das Gericht nicht bestätigt.

Die Begründung des Gerichts: Deutsche Behörden könnten nur die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen. Und selbst an der bestehe kein Zweifel bei dem Mann. Es reiche nicht aus, dass er selbst bestreite, deutscher Staatsangehöriger zu sein.

Veröffentlicht: Freitag, 20.09.2019 14:17

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