
© Pixabay/Wilfried Pohnke
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Keine freie Wahl beim Impfstoff
Der Impfstoff kann sich nicht einfach ausgesucht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und damit den Eilantrag eines 61-jährigen Antragstellers abgelehnt. Er hatte gefordert aus medizinischen Gründen und dem Recht auf Gleichbehandlung nur mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer geimpft zu werden. Die medizinischen Hintergründe konnte er nicht glaubhaft machen. Laut dem Verwaltungsgerichts Aachen ergebe sich zudem ein Wahlrecht weder aus der Corona-Impfverordnung noch aus den Grundrechten. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller noch Beschwerde einlegen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 22.04.2021 06:23
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