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Ein Polizeikommissar darf entlassen werden, wenn er Cannabis konsumiert hat und so seinen Dienst antritt. Das hat das Verwaltungsgericht in Aachen jetzt bestätigt.
Die Polizeibehörde in Heinsberg hatte ihren Polizisten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen, weil er im Mai unter Einfluss von Cannabis mit dem Auto zur Arbeit gefahren ist. Gegen die Kündigung hat der Betroffene einen Eilantrag eingereicht, der wurde jetzt abgelehnt. Vor allem wenn im Dienst Waffen und Dienstfahrzeuge genutzt werden, gilt ein Nüchternheitsgebot, so die Begründung des Verwaltungsgerichts.
Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
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