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Kein Erstwohnsitz auf Campingplatz!
Bei Kontrollen auf Campingplätzen in der Eifel ist aufgefallen, dass dort einige Menschen ihren Erstwohnsitz haben.
Die StädteRegion Aachen weist darauf hin, dass das nicht erlaubt ist.
Camping- und Wochenendplätze seien baurechtlich Gebiete, die nur der Erholung dienen. Daher ist dort nur ein zeitweiliges Freizeitwohnen, nicht aber ein ständiges Wohnen gestattet.
„Dauercamper“, die beispielsweise von April bis Oktober den größten Teil ihrer Freizeit auf dem Platz verbringen, sind aber zugelassen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.05.2020 15:52
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