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Hygienekonzept in Wahllokalen
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Hygienekonzept in Wahllokalen

Pandemiebedingt gilt auch bei der Bundestagswahl am Sonntag ein Hygieneschutzkonzept in den Wahllokalen. Darauf weist die Stadt Aachen hin. Innerhalb des Gebäudes und den Wahlräumen muss eine medizinische Maske getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Die müssen einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorzeigen. Bei Bedarf gibt es auch Masken, die ausgegeben werden können.

Veröffentlicht: Freitag, 24.09.2021 04:48

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