
HWK Aachen: Antragsfrist für Wiederaufbauhilfe verlängert
Seit Beginn der NRW-Aufbauhilfe für vom Hochwasser betroffene Handwerksbetriebe hat die Handwerkskammer Aachen schon 900 Beratungen zur Wiederaufbauhilfe durchgeführt. Außerdem konnten 72 Betriebe erfolgreich bei der Antragsstellung unterstützt werden. Das hat die Handwerkskammer Aachen jetzt mitgeteilt. Die Frist der NRW-Aufbauhilfe wurde außerdem bis Juni 2024 verlängert. Auch hier unterstützt die Handwerkskammer Aachen weiter.
Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt:
• Erstberatung bei der Handwerkskammer Aachen,
• Beauftragung eines anerkannten unabhängigen Sachverständigen zur Ermittlung von Sachschäden und Einkommenseinbußen,
• Online-Ausfüllen des Antrags mit entsprechenden Formularen,
• Einholen eines Votums / einer Stellungnahme bei der Handwerkskammer Aachen vor der Antragsstellung bei der NRW.Bank,
• Einreichen des Antrags inklusive aller erforderlichen Unterlagen online bei der NRW.Bank. In Ausnahmefällen ist auch eine postalische Einreichung möglich. Nach Prüfung erfolgt die Bewilligung der Mittel, und die Aufbauhilfe in Höhe von bis zu 80 Prozent des gesamten Schadens wird ausgezahlt.
Veröffentlicht: Dienstag, 15.08.2023 04:37