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Hundebestandsaufnahme in Würselen
© Pressestelle Stadt Würselen
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Hundebestandsaufnahme in Würselen

Die Stadt Würselen führt im September und Oktober eine Hundebestandsaufnahme durch. Dann wird jeder Haushalt befragt, ob und wenn ja, wie viele Hunde in diesem leben. Hintergrund ist, dass jeder Hundehalter verpflichtet ist, die Tiere bei der Stadt anzumelden und dafür Steuern zu zahlen. Demnach führten nicht angemeldete Hunde zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast.

Die Hundebestandsaufnahme wird von einem externen Dienstleister an der Haustüre durchgeführt. Dabei haben die Mitarbeiter der Firma keine Informationen darüber, wer schon Steuern zahlt.

Weitere Infos von der Stadt Würselen:

Innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme eines Hundes muss dieser zur Hundesteuer angemeldet werden. Wenn der Hund aus dem Wurf einer selbst gehaltenen Hündin stammt, muss dieser innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, ebenfalls angemeldet werden.

Um im Stadtgebiet Würselen Steuergerechtigkeit walten zu lassen, bitten wir all diejenigen, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, ihrer Pflicht nachzukommen und ihren Vierbeiner zeitnah anzumelden.

Veröffentlicht: Montag, 15.08.2022 06:03

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