
Alemannia Aachen-Hooligan Kevin P. muss wieder vors Aachener Landgericht. Der Bundesgerichtshof hat Teile des Urteils von letztem Jahr aufgehoben. Kevin P. wurde unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre gefordert und war deshalb nach dem Urteil in Revision gegangen. Im neuen Verfahren wird es laut Gerichtssprecherin also nicht mehr um die Sache an sich gehen, sondern nur noch um die Straflänge und die Frage, ob Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Prozessbeginn ist Mitte Januar.
Der Fall um Kevin P. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Auch, weil mehrere Chatverläufe zwischen ihm und Funktionären der Alemannia öffentlich wurden.