
Homeschooling: Zuschüsse möglich
Wenn Eltern sich für ihre Kinder im Distanzunterricht in der Schule kein Tablet oder keinen Laptop leisten können, zahlt das Jobcenter in der StädteRegion Aachen Zuschüsse.
Die Zuschüsse liegen im Regelhöchstbetrag bei bis zu 350 Euro, in Ausnahmefällen kann der Betrag auch höher sein.
Hier die Infos des Jobcenters dazu:
Die Kosten für digitale Endgeräte wie Laptop, Notebook oder falls erforderlich auch Drucker, können als unabweisbarer Bedarf gewährt werden.
Voraussetzungen sind, dass
- die Schülerinnen / Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen,
- eine Teilnahme am Distanzunterricht erfolgt – egal ob auf freiwilliger oder verpflichtender Basis und
- die Schule bescheinigt, dass keine Leihgeräte zur Verfügung stehen.
Zur entsprechenden Bescheinigung stellt das Jobcenter auf seiner Homepage optional eine Muster-Bescheinigung zur Verfügung.
Die Höhe des Mehrbedarfes ist durch die Anforderungen der Schule an die technische Ausstattung gekoppelt und nachzuweisen; bei Beschaffungen über 150 Euro wird nach Auszahlung des Betrages ein Kaufnachweis verlangt. Anschaffungen über 350 Euro sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen – ausdrücklich von der Schule bescheinigt – möglich.
Kundinnen und Kunden im Leistungsbezug müssen den Bedarf beim Jobcenter mit den genannten Nachweisen und dem beantragten Betrag anzeigen. Dies geht bequem über die Homepage des Jobcenters mit Hochlademöglichkeit, alternativ per Mail oder Post.
www.Jobcenter-staedteregion-aachen.de/Service
Das Jobcenter stellt eine kurzfristige Prüfung und Rückmeldung sicher.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.02.2021 10:27