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Handwerk: "Quartierparken" statt "Anwohnerparken"
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Handwerk: "Quartierparken" statt "Anwohnerparken"

Veröffentlicht: Donnerstag, 19.10.2023 08:52

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Die Aachener Handwerkskammer und ihre 17.500 Mitgliedsbetriebe unterstützen die Bundesratsinitiative der Länder NRW und Hamburg, das „Anwohnerparken“ bundesweit zum „Quartierparken“ weiterzuentwickeln.

Viele Handwerksbetriebe hätten traditionell ihren Sitz in den Innenstädten und seien ein prägendes Element der Orte.

Derzeit hätten die Betriebe aber kaum eine Möglichkeit, ihre vielfach als mobile Werkstätten genutzten Handwerksfahrzeuge kostengünstig betriebsstättennah zu parken, sagt Marco Herwartz, der Präsident der Handwerkskammer Aachen.

Nach aktuell gültiger Rechtslage dürfen nur Bewohner städtischer Regionen mit einem erheblichen Parkraummangel vor Ort bevorzugt behandelt werden – ansässige Unternehmen und Handwerksbetriebe müssen dagegen Parkgebühren zahlen oder eine kostenpflichtige Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ihre Fahrzeuge in diesen Bewohnerparkzonen abstellen wollen.

„Handwerksbetriebe sind auf ein gutes Straßennetz angewiesen und ein effizientes Parken ist nicht nur eine logistische Notwendigkeit, sondern legt das Fundament für prosperierende Stadtzentren und eine floriende lokale Wirtschaft“, so Herwartz weiter.

Außerdem sieht die Bundesratsinitiative vor, die Einführung von Ladezonen in den Städten deutlich zu erleichtern. Das hält das Handwerk zwar für begrüßenswert, sinnvoller sei aber die Schaffung von „Lade- und Servicezonen“, in denen Liefer- und Kundendienste oder auch Handwerksbetriebe für die Zeit beim Kunden parken können.

Auf Bundesebene wird auf Initiative von NRW und Hamburg derzeit über die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen zum Parken verhandelt. Laut der geplanten Änderung sollen künftig neben Bewohnern auch gebietsansässige Unternehmen sowie Institutionen und Organisationen (wie Vereine und Sozialeinrichtungen) für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Parkbevorrechtigungen erhalten können.

Der Bundesrat hat dem Vorschlag schon zugestimmt, die endgültige Entscheidung fällt der Bundestag.

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