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Hambacher Forst: BUND geht in Berufung
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Hambacher Forst: BUND geht in Berufung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kämpft weiter vor Gericht um den Hambacher Forst.

Die BUND-Klagen gegen den Hauptbetriebsplan des Braunkohletagebaus und in zwei weiteren Verfahren sind im März zurückgewiesen worden - jetzt geht der BUND in Berufung. Somit muss in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht in Münster darüber entscheiden.

Der im Eilverfahren erwirkte Rodungsstopp im Hambacher Wald bleibt vorerst bestehen, heißt es vom BUND.

HIER findet Ihr mehr Infos zum Thema.

Veröffentlicht: Montag, 19.08.2019 10:42

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