
Vor dem Landgericht in Mönchengladbach ist am Donnerstag das Urteil nach dem tödlichen Unfall einer Schwangeren gefallen. Der 19-jährige Angeklagte muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Das Landgericht hatte ihn unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch Unterlassen verurteilt.
Im November letzten Jahres ist er betrunken und unter Drogeneinfluss über eine rote Ampel gefahren. Dabei hat er die hochschwangere Frau mit Tempo 70 erfasst. Sie und ihr ungeborenes Kind wurden durch die Luft geschleudert. Die 31-Jährige ist kurze Zeit später im Krankenhaus gestorben, ihr Kind noch am Unfallort.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe. Das Urteil nach Erwachsenenstrafrecht ist noch nicht rechtskräftig.