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Ein 52-jähriger Mann ist am Dienstag (30.1.2024) am Aachener Amtsgericht wegen Zündelns zu sieben Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt worden.
Zwei von insgesamt sechs Tatvorwürfen hat ihm das Gericht nachweisen können.
So hat der Mann letztes Jahr am Parkplatz der Aachener Ostschwimmhalle Papiertaschentücher angezündet und in Sträucher gesteckt und einen Mülleimer mit Schwingdeckel angezündet.
Verurteilt worden ist er nicht wegen Brandstiftung, sondern wegen versuchter und versuchter gemeinschädlicher Sachbeschädigung.
Die Strafe ist relativ hoch ausgefallen, weil der Mann schon einschlägig vorbestraft ist.
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