
© SYMBOLBILD | New Africa - stock.adobe.com
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Gericht weist Klage gegen ALEGrO Stromtrasse ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die Einwände gegen den Bau und Betrieb der ALEGrO Stromtrasse hat. Die Trasse führt über ihr Grundstück und damit ist sie nicht einverstanden. Laut dem Gericht gebe es aber keine Alternative für die Trassenführung. An das Grundstück der Klägerin grenze ein Wasserschutzgebiet. Durch das könne man die Trasse nicht führen.
Seit November ist die Stromtrasse des Betreibers Amprion in Betrieb. Sie kann über 90 Kilometer Strom von Niederzier über Eschweiler, den Würselener Wald, Aachen Brand bis nach Oberforstbach und Lüttich transportieren.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.01.2021 15:09
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