
© canva
© canva
Anzeige
In NRW dürfen Städte aktuell keine Abschleppkosten verlangen. Das gilt auch für die StädteRegion Aachen.
Heißt also: Wer abgeschleppt wird, muss das erstmal nicht bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln gestern entschieden.
Hintergund des Urteils ist ein Formfehler im Landesrecht. Die Gebührenregelung ist seit 2024 nicht wirksam, weil die Landesregierung sie beschlossen hat, bevor es dafür eine gültige rechtliche Grundlage gab.
Das bedeuetet, die Städte bleiben erstmal theoretisch auf den Kosten sitzen.
Anzeige